Ärztliches Gutachten
Um mit Eintritt der Berufsunfähigkeit Leistungen aus der BU-Versicherung zu erhalten, ist oftmals als Nachweis ein ärztliches Gutachten notwendig, das dem Versicherer vorgelegt wird. Das aktuell erstellte ärztliche Gutachten muss in unmittelbarem Zusammenhang mit der gesundheitlichen Beeinträchtigung und mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen.
Ein solcher ärztlicher Nachweis ist insbesondere bei psychischen Erkrankungen relevant und notwendig. Grund ist, dass psychische Erkrankungen, anders als körperliche Beeinträchtigungen, nicht ohne weiteres als solche zu erkennen sind. Eine bloße Bescheinigung oder ein Attest des behandelnden Arztes reichen üblicherweise nicht aus.
Um Betrugsversuchen vorzubeugen, ordnet der BU-Versicherer auf der Grundlage der Arztanordnungsklausel ein weiteres ärztliches Gutachten an. Erst wenn dieses neutrale Gutachten längerfristig die Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers ebenfalls bestätigt, kann er seinen Anspruch auf Auszahlung der BU-Rente geltend machen.
Darüber hinaus gibt es Versicherer, die nicht nur einmal ein ärztliches Gutachten verlangen, sondern in regelmäßigen Abständen, um abzusichern, dass die monatlichen Zahlungen aus der BU-Versicherung auch weiterhin gerechtfertigt sind.
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